Ein spezielles Merkmal des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Die gesetzliche Erbregelung unterscheidet sich von Land zu Land. In bestimmten Regionen gibt es die Pflichtteilsrecht. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Eheliche Partner und die direkten Abkömmlinge - Nachkommen und Adoptivkinder, Abkömmlinge – mit einem Pflichtteilsanspruch ausgestattet sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil,